Unsere Leistungen
Wertermittlung Von Immobilien
Besonderer Sorgfalt erfordert die Ermittlung des Verkehrswertes einer Immobilie. Ob beim Kauf oder Verkauf, der gerichtlichen oder außergerichtlichen Auseinandersetzung oder zukünftigen Investitionen, eine falsche Basis führt oft zu falschen Entscheidungen. Wichtig für den Auftraggeber eines Verkehrswertgutachtens ist, dass die Ermittlung den Anforderungen entspricht, die der Gesetzgeber vorgibt. Entsprechend der Anforderungen erstellen wir :
Verkehrswertgutachten gemäß § 194 Baugesetzbuch (BauGB). Dieses Gutachten ist gerichtsverwertbar und wird von auch den Finanzbehörden anerkannt. Ein Verkehrswertgutachten bedarf ausführlicher Recherchen bei Gerichten und Behörden und wird gemäß der strengen Vorgaben des Baugesetzbuchs (BauGB) und der Durchführungsverordnungen erstellt.
Kurzgutachten zur Verwendung als Privatgutachten für den außergerichtlichen Bereich. Das Kurzgutachten wird nach den gleichen Vorgaben und der gleichen Sorgfalt, wie das Verkehrswertgutachten gefertigt, sind aber in Umfang und Erklärung nur auf das wesentliche bestimmt. Kurzgutachten bieten sich für den Kauf- oder Verkauf einer Immobilie wie auch zu außergerichtlichen Auseinandersetzungen privater Art an.
Unabhängig der Art des erstellten Gutachtens gilt Objektivität und Neutralität. Gerade für den Kauf oder Verkauf einer Immobilie empfiehlt sich ein Kurzgutachten, um den tatsächlichen Wert des Objektes interessenunabhängig darzustellen.
Bauwerksdiagnostik-Unsere Dienstleistungen
Der Schwerpunkt unserer Leistung liegt im Bereich der Untersuchung auf Bauteilfeuchte, Schimmelbefall, Schimmeldiagnostik und der Raumluftüberprüfung. Entscheidend für den Erfolg ist neben dem Fachwissen der Einsatz modernster Technik. Hierzu benutzen wir zB. für die Tiefenmessung auf Mikrowellentechnik basierende Messgeräte, die bis zu 30 cm Messtiefe zuverlässig anzeigen. Für Messungen bist zu einer Tiefe von etwa 5cm verwenden wir verschiedene dielektrische Messgeräte. Mit verschiedenen Sonden können wir Oberflächenfeuchte und nach Schaffung eines Zuganges durch kleine Bohrungen oder der Estrichfuge auch widerstandbasierende Tiefenmessungen vornehmen. Zum Nachweis von Wärmebrücken oder Leckagen in den wasserführenden Systemen verwenden wir spezielle Wärmebildkameras, um die Situation mittels Thermograhie bildlich darzustellen. Mit unserer hochwertigen Technik sind wir in der Lage, den U-Wert an fast jeder Stelle eines Gebäudes zu messen. Wärmebrücken sind so auch tatsächlich messbar und abgrenzbar.
Die Überprüfung der Raumluft auf Luftkeime oder Schimmelpilzsporen erfolgt durch Luftkeimsammler (gem. ISO 14698), die Auswertung erfolgt über unser Partnerlabor gem. DIN ISO 16000-20). Diese Vorgehensweise, unterstützt durch Probenentnahmen, stellt sicher, dass ein solider Befund erstellt wird, der in Folge auch zu einer optimalen Bekämpfung der Ursache beiträgt. Darüber hinaus überprüfen wir die Raumluft auf Formaldehyd (HCHO) und flüchtigen, organischen Stoffen (VOC).
Beratung beim Kauf oder Verkauf Ihrer Immobilie -objektiv und unabhängig-
Beratung für den Käufer
Sie haben Ihre Wunschimmobilie gefunden. Aber ist Ihre Kaufentscheidung richtig? Bestehen Zweifel? Immobilien werden in der Regel unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. Demzufolge sollten Sie Mängel an Ihrem Wunschobjekt vor der Unterzeichnung des Kaufvertrags beim Notar feststellen. Eine Immobilie zu erwerben ist für die meisten Menschen die wohl größte finanzielle Transaktion ihres Lebens. Grund genug, diese Entscheidung nicht ohne den Rat eines Sachverständigen zu treffen.
BERATUNG FÜR DEN VERKÄUFER
Eine fachgerechte Bewertung hilft bei der Veräußerung Kosten und Zeit zu sparen. Nicht selten wird der Verkäufer einer Immobilie mit einer kostenlosen Bewertung des Verkaufsobjektes durch den Immobilienmakler zum Abschluss eines Vermittlungsvertrages bewegt. Eine solche Bewertung ist in den wenigsten Fällen objektiv und unabhängig.
VERHANDLUNGSBEGLEITUNG
Falls Sie es wünschen, begleiten wir Sie bei Ihren Verhandlungen mit dem Verkäufer oder Käufer, vom ersten Kontakt bis zum Vertragsabschluss.
Das Honorar
Wir versuchen, unsere Honorar für die einzelnen Leistungen so transparent wie möglich zu gestalten.
Hier ist zunächst zu unterscheiden, ob das Gutachten von einem Gericht oder einer Privatperson in Auftrag gegeben wird. Für Gerichtsgutachten gelten die Bestimmungen des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG).
Für Privatgutachten gilt, dass das Honorar zwischen Auftraggeber und Gutachter frei verhandelbar ist.
Für eine Hauskaufberatung im Rahmen einer Begehung des Objektes inkl. diverser zerstörungsfreier Messungen ist mit einem Honorar von etwa 150-300 EUR zzgl. ges. MwSt. zu rechnen (EFH/ZFH).